| Zweck | |
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Die VSLAG |
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| | behandelt standespolitische Fragen im Bereich der Schulleitung |
| | fördert die fachliche Kompetenz der Schulleiterinnen und Schulleiter, |
| | unterstützt Ideen, Anliegen und Forderungen zum Wohle der qualitativ hoch stehenden geleiteten Schule |
| ist Ansprechstelle für die Anliegen der Schulleitungen | |
| | ist eine Mitgliedorganisation des VSLCH. |
| Mitgliedschaft | ||
| Art. 4 | Mitglieder | |
| 1 | Der VSLAG setzt sich zusammen aus folgenden Mitgliederkategorien: | |
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Aktivmitgliedern | |
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Passivmitgliedern | |
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Ehrenmitgliedern | |
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Die Aktivmitglieder sind amtierende oder ehemalige Schulleiter/innen, sofern diese bereits vor Aufgabe ihrer Schulleitungsfunktion Aktivmitglieder waren. |
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| 3 | Passivmitglieder sind angehende Schulleiter/innen in Ausbildung und weitere Personen, die an Schulleitungs-fragen interessiert sind. Sie haben kein Stimmrecht, geniessen aber alle andern Vorteile des Verbandes. | |
| 4 | Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder ernannt werden, die sich in hervorragender Weise um den VSLAG und dessen Anliegen verdient gemacht haben. | |
| Art. 5 | Aufnahme | |
| Die Mitgliedschaft im VSLAG erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages | ||
| Mitgliederbeiträge |
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Jährlicher Mitgliederbeitrag mit Beschäftigungsgrad mind. 40%: Fr. 140.- |
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Jährlicher Mitgliederbeitrag mit Beschäftigungsgrad < 40%: Fr. 100.-
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Inbegriffen ist die Kollektivmitgliedschaft bei der VSLCH |
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Anmeldung bei: Sekretariat VSLAG, Postfach 585, 5600 Lenzburg
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E-Mail: sekretariat@vslag.ch |
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oder hier kann das Anmeldeformular
im Wordformat heruntergeladen werden.
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| Statuten VSLAG (November 2005) |